Konrad Morgen

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Lebte 1909–1982, im Alter von 73Germany
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    1909–1982
    Alter 73
Zusammenfassung
Aktualisiert 15.08.2026

Valentin Georg Konrad Morgen (* 8. Juni 1909 in Frankfurt am Main; † 4. Februar 1982 ebenda) war ein deutscher Jurist, SS-Sturmbannführer und SS-Untersuchungsrichter. Er hatte in der Zeit des Nationalsozialismus den Auftrag, Korruption in der SS richterlich zu bekämpfen. Er untersuchte auch Morde, die von SS-Angehörigen begangen wurden. Der Schlüssel zum Verständnis Konrad Morgens und seiner Untersuchungen sind die beiden Rechtssysteme, die im Dritten Reich gleichzeitig galten. Der Jurist und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel definierte diese in seinem 1941 erschienenen Buch The Dual State (Der Doppelstaat) als den „Normenstaat“ (ein normales Rechtssystem, ähnlich anderen in Westeuropa) und den „Maßnahmenstaat“ (ein paralleles Rechtssystem, in dem Befehle Hitlers und anderer in seinem Namen Handelnder als legal galten). Konrad Morgen konnte Tötungen in den Konzentrations- und Vernichtungslagern als Mord untersuchen (nach den normativen Gesetzen), wenn kein rechtmäßiger Befehl Hitlers vorlag (nach dem Maßnahmenstaat). Nach NS-Recht waren Massentötungen legal, sodass Morgen nur dann rechtmäßig ermitteln konnte, wenn ein SS-Angehöriger seine Befugnisse überschritt und jemanden ohne gesetzlichen Befehl tötete. Darüber hinaus nutzte er seine Korruptionsermittlungen, um die Aktivitäten der SS zu stören. Der Rechtshistoriker David Fraser von der Universität Nottingham schrieb 2019 dazu: „Es ist nicht möglich, die juristischen Aktivitäten und strafrechtlichen Ermittlungen, die Morgen in den Lagern durchführte, einzuordnen, ohne das System als ein System zu verstehen, das rechtlich als Teil eines bürokratischen und juristischen Kampfes um die Vorherrschaft innerhalb des Nazi-Staates konstituiert war.“

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