Saʿīd ibn al-Musaiyab

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Lebte 642–715, im Alter von 73
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    642–715
    Alter 73
Zusammenfassung
Aktualisiert 25.08.2026

Abū Muhammad Saʿīd ibn al-Musaiyab al-Machzūmī (arabisch أبو محمد سعيد بن المسيب المخزومي, DMG Abū Muḥammad Saʿīd ibn al-Musaiyab al-Maḫzūmī, geb. zwischen 636 und 642 in Medina, gest. 712/13 ebenda) war ein islamischer Rechtsgelehrter, Traditionarier und Traumdeuter. Er stand dem Kreis der "sieben Rechtsgelehrten von Medina" (fuqahāʾ al-Madīna al-sabʿa) vor und wurde zu seiner Zeit als eine der wichtigsten Fatwa-Autoritäten betrachtet. Den Herrschern seiner Zeit stand er äußerst distanziert gegenüber; ʿAbdallāh ibn az-Zubair und den marwānidischen Umaiyaden verweigerte er die Baiʿa. Aufgrund seiner Frömmigkeit und seiner überragenden Bedeutung innerhalb der muslimischen Gelehrsamkeit seiner Zeit gab man ihm verschiedene Ehrentitel wie Saiyid at-Tābiʿīn ("Herr der Muslime der zweiten Generation"), Imām at-Tābiʿīn ("Imam der Muslime der zweiten Generation") und Faqīh al-fuqahā' ("oberster Rechtsgelehrter"). Auch sind viele lobende Aussprüche von Zeitgenossen überliefert. Der vierte schiitische Imam ʿAlī Zain al-ʿĀbidīn (gest. 713) soll zum Beispiel gesagt haben: "Saʿīd ibn al-Musaiyab ist von allen Menschen der Wissendste hinsichtlich der Traditionen (āṯār), die ihm vorausgingen, und der Verständigste hinsichtlich seines Ra'y."

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